Klassiker der Ökonomie 06 - Wohlstand der Nationen by Adam Smith

Klassiker der Ökonomie 06 - Wohlstand der Nationen by Adam Smith

Autor:Adam Smith [Smith, Adam]
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 978-3-934616-95-0
Herausgeber: Sven Horn
veröffentlicht: 2016-03-17T16:00:00+00:00


Viertes Kapitel: Rückzölle

Kaufleute und Fabrikanten sind nicht mit dem Monopol des heimischen Marktes zufrieden, sondern verlangen auch den ausgedehntesten Verkauf ihrer Güter im Ausland. Ihr Land hat über fremde Nationen keine Gerichtsbarkeit und kann ihnen daher selten dort ein Monopol verschaffen. Folglich müssen sie sich im Allgemeinen damit begnügen, um gewisse Begünstigungen der Ausfuhr nachzusuchen.

Unter diesen Begünstigungen scheinen die sogenannten Rückzölle die vernünftigsten zu sein. Wenn man zugibt, dass der Kaufmann, bei der Ausfuhr entweder die ganze oder eilten Teil der Abgabe wieder zurückerhält, die auf den inländischen Gewerbefleiß gelegt ist, so kann dies niemals dazu Anlass geben, dass eine größere Quantität Güter ausgeführt werde, als ohne jede Abgabe ausgeführt worden wäre. Dergleichen Begünstigungen wenden nicht einem einzelnen Gewerbe einen größeren Teil des Landeskapitals zu, als diesem Gewerbe von selbst zufließen würde, sondern verhindern nur, dass die Abgabe einen Teil desselben auf andere Gewerbe ableite. Sie haben nicht den Zweck, dass Gleichgewicht, welches sich unter den verschiedenen Gewerben der Gesellschaft von selbst bildet, aufzuheben, sondern sollen nur bewirken, dass es nicht durch die Abgabe aufgehoben werde; sie vernichten nicht, sondern sie erhalten die natürliche Teilung der Arbeit in der Gesellschaft, die in den meisten Fällen durchaus erhalten werden muss.

Das nämliche lässt sich von dem Rückzoll bei der Wiederausfuhr fremder, vorher eingeführter Güter sagen, einem Rückzoll, der in Großbritannien bei weitem den größten Teil des Einfuhrzolles beträgt. Nach der zweiten der Regeln, welche derjenigen Parlamentsakte angehängt sind, welche die jetzt unter den Namen der alten Subsidien bekannte Abgabe auflegte, wurde jedem Kaufmann, sei es ein Engländer oder ein Fremder, die Hälfte dieser Abgabe bei der Ausfuhr zurückgewährt: Der englische Kaufmann erhielt sie unter der Bedingung, dass die Ausfuhr innerhalb zwölf Monaten, der Fremde, dass sie binnen neun Monaten stattfand. Wein, Korinthen und verarbeitete Seide waren die einzigen Güter, die nicht unter diese Regel fielen, weil sie andere, vorteilhaftere Begünstigungen genossen. Die durch diese Parlamentsakte auferlegten Abgaben waren damals die einzigen, welche fremde Güter bei der Einfuhr bezahlten. Der Zeitraum, innerhalb dessen dieser und alle anderen Rückzölle in Anspruch genommen werden konnten, wurde später (7 Geo. I, c. 21, sect. 10) auf drei Jahre ausgedehnt.

Von den meisten Abgaben, die seit der alten Subsidie auferlegt worden sind, wird bei der Ausfuhr das Ganze zurückgegeben. Indes ist diese allgemeine Regel einer großen Menge von Ausnahmen unterworfen und die Lehre von den Rückzöllen ist dadurch viel verwickelter geworden, als sie bei der Einrichtung derselben war.

Bei der Ausfuhr einiger fremder Güter, von denen man vermutete, dass ihre Einfuhr weit mehr betragen würde, als für den inländischen Verbrauch nötig wäre, wird die ganze Abgabe zurückgegeben, ohne dass auch nur die Hälfte der alten Subsidie innebehalten würde. Vor dem Aufstand unserer nordamerikanischen Kolonien hatten wir das Monopol des Maryländischen und Virginischen Tabaks. Wir führten etwa 96.000 Oxhoft ein, und der heimische Verbrauch wurde auf nicht mehr als 14.000 berechnet. Um nun die starke Ausfuhr, die nötig war, damit wir den Rest los würden, zu erleichtern, wurden alle Abgaben zurückerstattet, wofern die Ausfuhr innerhalb dreier Jahre stattfand.

Wir haben noch



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